Satzung

              Satzung des Fanclubs vom 10.032023                 

Lederhosen Schwelm „Mia san Mia“

Offizieller Fanclub des FC Bayern München

§1 Name,Sitz,Geschäftsjahr

    1.Der Fanclub führt den Namen Lederhosen Schwelm „Mia san Mia“

    2.Der Fanclub hat seinen Sitz in Schwelm Gaststätte Berghauser Hof Hattingerstr.121 58332 Schwelm

    3.Geschäftsjahr des Fanclub ist das Kalenderjahr

§2 Zweck des Fanclubs

  1. Der Fanclub hat den Zweck, die Fans des Fc Bayern München zu einer kameradschaftlichen Gemeinschaft während und außerhalb von Veranstaltungen zusammenzufügen.
  2. Betreuung aller Mitglieder des Fanclubs
  3. Der Fanclub ist politisch und konfessionell neutral.
  4. Der Fanclub setzt sich für soziale Projekte ein.
  5. Der Zweck des Fanclubs soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
    – Durchführung von Veranstaltungen
    – Fahrten zu den Spielen des FC Bayern München
    – Pflege der Beziehung zu anderen Fanclubs

§3 Mitglieder

  1. Mitglied des Fanclubs kann jede Person werden.
  2. Der Antrag zur Aufnahme in den Fanclub ist schriftlich bei einem Vorstandsmitglied einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer/ihres gesetzlichen Vertreter/in nachweisen.
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung ist ohne Begründung verpflichtet.
  4. Die Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgelegt:
    -Volljährige Mitglieder 10,00€ pro Kalenderjahr.Zahlbar bist zum 30.06. im laufenden Kalenderjahr.
    -Bis zum vollendeten 17.Lebensjahr ist der Beitrag frei.
  5. Die Mitgliedsbeiträge werden verwendet für:
    -Laufende Kosten (Betriebskosten)
    -Sonderausgaben (Präsente etc.-Spenden für soziale Einrichtungen)
    -Materialkosten
    -Festivitäten des Fanclubs

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet:
    -Mit dem Tode des Mitglieds
    -Durch Austritt (schriftliche Kündigung ohne Fristen)
    -Durch Ausschluss (dem Ausschluss müssen 2/3 des Vorstandes ohne Begründung zustimmen)

§5 Pflichten und Rechte der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied hat die Pflicht:
    -zum Wohle des Fanclubs beizutragen und den FC Bayern München in der Öffentlichkeit positiv zu vertreten.
    -die Ziele des Fanclubs nach besten Kräften zu fördern
    -die Satzung zu achten
    -der Fanclub ist selbstlos tätig. Mittel des Fanclubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

§6 Organe des Fanclubs

Organe des Fanclubs sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung

  1. Der Vorstand besteht aus:
    -Präsident/in
    -Vorsitzenden/e
    -Kassierer/in
    -Schriftführer/in
    -1 Beisitzer
  2. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt und vertritt den Fanclub gegenüber Dritte.
    Die Amtszeit des Präsidenten beträgt 4 Jahre. Alle weiteren Vorstandsmitglieder werden für 3 Jahre gewählt.
  3. Der Präsident hat in finanziellen Angelegenheiten frei Entscheidungskraft bis zu einer Höhe von 250,- €. Höhere Summen müssen vom Vorstand bei einer 2/3 Mehrheit genehmigt werden.
  4. Vorstandsmitglieder müssen das 18.Lebensjahr vollendet haben.
  5. Mitgliederversammlung (In ihrer Mehrheit Beschlussfähig)
    Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
    -Entgegennahme des Jahres bzw. des Kassenberichtes
    -Entgegennahme des Kassenprüfberichtes
    -Wahl der 2 Kassenprüfer
    -Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Fanclubs.
    -Wahl des Vorstandes.
  6. 5.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerdem muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Fanclubs es erfordert. Auf Antrag entscheidet der Vorstand.
    5.2. Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten/in bzw. vom Vorsitzenden/in oder einen Vorstandsmitglied geleitet.
    5.3. In der Mitgliederversammlung ist jedes volljährige Mitglied stimmberechtigt.
    5.4. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegeben Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Zur Änderung der Satzung und der Auflösung des Fanclubs ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
    5.5. Die Art der Abstimmung kann öffentlich (per Hand) oder per Stimmzettel (geheim) je nach Wunsch der anwesenden Mitglieder erfolgen.
    5.6. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer/in ein Protokoll zu erstellen.

§7 Auflösung des Fanclubs
          7.1. Die Auflösung des Fanclubs, kann nur zu einer diesem Zweck einberufenen 
          Mitgliederversammlung beschlossen werden.
          7.2. Bei der Auflösung des Fanclubs darf das finanzielle Vermögen von der Mitgliederversammlung   
          nur für gemeinnützige Einrichtungen verwendet werden.

 

§8 Haftung

           8.1. Der Fanclub bzw. der Vorstand übernimmt keine Haftung bei jeglichen Ausflügen oder 
           Veranstaltungen.
           8.2. Bei jeglichen Ausflügen und Veranstaltungen müssen minderjährige eine schriftliche 
           Zustimmung ihrer/s gesetzlichen Vertreter/s nachweisen.